JC-Korrespondenz


(Formatierungsmängel unklar) 

9. Juni 2017 um 15:48
Hallo Herr xxx,

meine heute fällige Stellungnahme ist im Groben fertig, aber könnte
womöglich mehr Distanz vertragen. Ohne anderen Hinweis sende ich sie
Ihnen bis Montag zu.

Meine Haltung zur Veröffentlichung ist noch unklar, der Inhalt passt
eigentlich auf meinen Blog. Ich nehme an, sie wäre als Zeichen meiner
Aktivität von Ihnen begrüßt?

Freundliche Grüße

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12. Juni 2017 um 05:26
Sehr geehrter Herr xxx,

wie gewünscht eine Stellungnahme zu meiner beruflichen Lage und Aussicht
in Vertiefung zu unserem Gespräch vom 19.05.2017.

Allgemeine Lage:
Mein eigentliches berufliches Interesse ist durch das Gesetz über
Betäubungsmittel gehemmt. In später Konsequenz habe ich einen
schriftstellerischen und einen journalistischen Weg gegen dieses Hemmnis
gewählt, siehe drogenschulen.blogspot.de. Der eine soll auf gerichtlichem
Niveau argumentieren, die Barriere umzugestalten, der andere soll zur
Lösung nachspüren, wo die Diskrepanzen in den Auffassungen liegen, die
das BtMG beschert. Allerdings erhalte ich keinen verwertbaren Aufschluss
der anderen, der herrschenden Auffassung, der in journalistischem Content
meine Bindung zum Jobcenter verringern helfen könnte. Ich sehe mich in
meiner beruflichen Entwicklung daher zweifach geschädigt. Unter dem
Eindruck mangelnden gesellschaftlichen Notstands, was sich mindestens am
Kriterium mäße, ob Rentnern ein freier freundlicher Exitus zusteht,
erscheint es mir folgerichtig, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und
von weiterem beruflichen Bemühen abzusehen. Eine Bestätigung erfahre ich
von der Regierung im Umgang mit dem wohl deutlichsten akademischen Signal
seit Bestehen der BRD, der Initiative des Schildower Kreises um Prof.
Lorenz Böllinger. Hier war eine sachgerechte Überprüfung des BtMG
erstrebt, die in unzugänglicher Kompetenzherrlichkeit verworfen wurde
(siehe BT DS 18/10445:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810445.pdf).

Gesundheitliche Lage:
Unabhängig des zuvor Genannten stünde mir eine umfassendere Belastung aus
gesundheitlichen Gründen nicht zu, ein Zustand, der politisch mit bereitet
ist. Seit Herbst 2010 bin ich mit einer empfindsamen neurologischen
Konstitution konfrontiert, die mir heute kaum Spielraum für Stress in
weitem Sinn lässt. Ich erlebe ihre Kontrolle als einen Akt der Balance,
der ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Weitsicht erfordert und
Ablenkungen nicht verträgt. Begünstigungen meiner Anfälligkeit wähne ich
nicht unwesentlich darin, dass a) der Staat bewusst seit Jugendjahren
negativ auf meine Persönlichkeitsentwicklung wirkt, b)
Überwachungsinstrumente mich entschiedener treffen, und c) Teile der Luft
schädlich auf meine Konstitution wirken. Hierzu führe ich wie folgt aus: *
*Passage bei Bedarf bitte anfragen, sie ist recht persönlich und
vielleicht etwas obskur.

Konkrete Lage und Aussicht:
Die beiden ausgeübten Tätigkeiten, der Buchhandel und die Betreuung einer
Internetseite, betreibe ich im Rahmen meiner Möglichkeiten aus einem guten
Willen heraus. Die Planung für die Zukunft läuft darauf hinaus, Teile des
Buchhandels auszulagern und mich sporadisch im Kunstwarenhandel zu
versuchen. Die Betreuung der Internetseite wird aufgrund des
fortgeschrittenen Alters des Arbeitgebers wohl in einiger Zeit auslaufen.
Für meine notgeborene Berufung plane ich bis Ende 2018 eigentlich nur
einen Artikel zu verfassen, den zu überstürzen nicht ratsam wäre. Daneben
wird es wohl weitere Momente geben. Wenn einmal mit meinem Beitrag die
Voraussetzungen geschaffen sein sollten, dass Drogen legal vermarktbar
sind, kann ich mir gut vorstellen, an einer Marke für qualitatives
Cannabis beteiligt zu sein. Ferner studiere ich noch Stand und Gang in
unruhigen Lagen, ein sinngerechtes Wissen, das mir einmal zu teilen
vorschwebt (..). Als Erwerbsquelle könnte ich wohl die Gefahr in
sensationellere Gefilde zu steigern versuchen.

Schlusswort:
Was ich tue, wozu mich meine Gesundheit reduziert, tue ich der Sache nach
kaum mehr für mich. Ich bin zu lange gezwungen worden, um nach einem
politischen Paradigmenwechsel die alten, erfolgreich verstellten Weichen
im früheren Sinn und Nutzen passieren zu können. Mir geht es darum,
Nachfolgende vor den Anfeindungen, Ärgernissen und Enttäuschungen, die
ihnen permanent aus Willkür drohen, bewahren zu helfen. Ich entdecke in
diesem Versuch - selbst ohne beschiedenen Erfolg - einen
förderungswürdigen gesellschaftlichen Sinn. Weder hielte ich es für
unangebracht, für die Geduld gegenüber der negativen Sklaverei und
anderer Grundrechte-Hemmungen
(http://drogenschulen.blogspot.de/2015/04/thesen-drogpol.html ab Nr. 66)
vom beanspruchenden Staat erhalten zu werden, noch fände ich es kurios,
wenn Mühen, Dinge in höherem Stil zu überdenken, honoriert würden.
Vielleicht hätte es noch Dämpfendes auf meine Unzufriedenheit, wenn ich
mir hin und wieder Ortswechsel leisten könnte.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem groben Abriss ausreichend über meine
Situation berichtet zu haben. Über Ihre Einschätzung würde ich mich
freuen.


Mit freundlichen Grüßen

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7. August 2017 um 15:33
Sehr geehrter Herr xxx,

im Nachgang des ausgelösten Ärgers von letztem Donnerstag - übrigens war
ich in guter Hoffnung auf ein wenig Verständnis erschienen, nicht auf
eine Situation Richtung Existenzbedrohung gefasst - wundere ich mich über
Ihre Herladung. Glaubten Sie wirklich, ich sage 'na gut, dann mache ich
xy'? Warum sollten Sie das, nachdem Sie mich mündlich, schriftlich wie
auch meine Homepage kennen? - Jedenfalls, in Zukunft bitte ich, aus
dieser Stressbereitung geläutert, um den ganz konkreten Anlass Ihrer
Initiative informiert zu werden, per E-Mail oder im Anschreiben. Dann
kann ich mich darauf vorbereiten oder schriftlich einlassen.
  Wenn nun der konkrete Anlass Ihrer Herladung in Ihrem Eingabefeld für
'Vereinbarung' liegt, dann bräuchte es den ärgeren Weg für die Frage, ob
meine Lage für mehr Erwartungen von Belang ist oder nicht, eigentlich
nicht. Damit ich mich orientieren kann, bitte ich um baldige Mitteilung,
ob Sie mit folgender Vereinbarung prinzipiell einverstanden sind
und/oder bis wann Sie sich zu ihr voraussichtlich beziehen werden
(eckige Klammern und x zu Ihrer Option):

"Herr S... wird sich in unserem Auftrag* anstrengen, ab der 19.
Legislaturperiode mindestens x Anfragen pro Monat an die Staatsgewalten
oder Vergleichbares zu richten. Das Ziel lautet auf Erhebung und
Verbreitung der Gründe und Folgen des Betäubungsmittelgesetzes vor dem
Hintergrund versagter Berufsausübung entgegen Art. 12 Abs. 1 GG durch
seine Existenz. Aus den Antworten wird Herr S... journalistische Beiträge
erstellen und sie gegen Honorar anbieten, wobei ihm für ein Mehr an
Selbstschutz ein Pseudonym zugestanden ist. Da Herr S... sich gegen ihm
erscheinende Unrechte und Missstände einsetzt - er betreibt mit Stand
7.8.2017 unter drogenschulen.blogspot.de eine gründliche
Auseinandersetzung diesbezüglich [und führt sie auf
drogenschulen.blogspot.de/2015/04/thesen-drogpol.html mehrheitlich
plausibel zusammen] -, wird er insbesondere dann nicht mit Sanktionen
belangt, wenn die Antworten ungenügend für eine Verwertung ausfallen. Da
ein abweisendes Verhalten tatsächlich widerfahrenes Unrecht bestärkt,
kann Herr S... solche Fragen, die ohne inhaltliche Antworten oder
sachliche Gründe der Nicht-Beantwortung bleiben, stets ab dem
übernächsten Monat neu aufbringen**. Sollte eine angefragte Partei um
Unterlassung von Anfrage-Wiederholungen bitten, darf Herr S..., der Bitte
Folge leistend, sie weiterhin seinem Engagement anrechnen. Die
Angemessenheit seiner Fragen und die Rechtfertigung seines gesamten
Anliegens ist Herr S... generell bereit, einer Prüfung durch Dritte zu
unterziehen. Handelt es sich bei diesen Dritten um Gerichte, gerät der
Auftrag bis zur endgültigen Urteilsfindung in fakultative Schwebe.
Verfahrenskosten trägt [bis dahin] der Auftraggeber. Weitere berufliche
Tätigkeiten sind Herrn S... anheim gestellt." Der letzte Satz folgt Ihrem
Vorschlag von x. Änderungen neben der Grundkonzeption sind vorerst vorbehalten.
*um Ihrer eventuellen Verwunderung vorzugreifen: Es ist Ihr geäußertes
Verlangen, dass ich dem Beruf nachgehe, dem ich nachgehen würde, wenn es
verlangt ist. Ich war bisher wegen der mächtigen Gesamtlage rücksichtsvoller.
Der Umstand der Beauftragung ist anfrage-relevant.
**zu klären hier die Einfügung "und wird für jede je 4 Monate offen gebliebene
Frage um 1 % höhere Leistungsbezüge erhalten". Auf Schaden Entschädigung,
konsequent, daneben ein Mittel gegen Abweisungen. Was spräche dagegen?

Das wäre also, in der Kürze der Zeit, mein Entwurf für eine Vereinbarung. Bei
Ablehnung teilen Sie mir bitte die Begründung mit und zeichnen mir bitte vor,
welche Maßnahmen mich wann erwarten, wenn Sie voraussetzen, dass ich keinem
weiteren Beruf nachgehen werde und meine gesundheitliche Lage nicht zu
berücksichtigen wäre.

Für Rückfragen, Vertiefungen, Zusammenfassungen stehe ich Ihnen jederzeit
gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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22. August 2017 um 20:07
Sehr geehrter Herr xxx,

leider habe ich bisher nichts von Ihnen zu meiner vorgeschlagenen
Berufsbestrebung gehört. Ich richte mich daher mit beginnender
Legislaturperiode auf Ihren still erteilten Zuspruch ein und werde
politische und ähnliche Träger in Ihrem Auftrag befragen. Ein zweites
Aufgabengebiet, eine Analyse der deutschen Geschichtsbewältigung nach 1945,
wird diese Tätigkeit aus gleichem Anlass mittelfristig ergänzen.

In der Zwischenzeit, genauer am 8.8., fand ich Ihr Schreiben bzgl. einer
amtsärztlichen Überprüfung in meinem Briefkasten. Mir ist immer noch nicht
ganz klar, wie ich es verarbeiten soll. Nicht dass ich sie grundsätzlich
ablehnen würde, aber stünde es mir zu, unterschriftlich zu bestätigen, dass
diese womöglich mit dem negativen Flair einer Verdächtigung auferlegte
Anordnung mit mir besprochen wurde? Ich würde daher um erneute Herladung
bitten, damit wir wirklich besprechen können, warum eine Überprüfung ansteht,
was genau zu überprüfen ansteht - meine Akten hierüber sind ziemlich
umfangreich -, welchen Weg die Informationen über meine Gesundheit gehen,
inwieweit mir resultierende Dokumente zustehen, welcher Einfluss Ihrerseits
auf den Amtsarzt ausgeübt werden könnte - Ihre Chefin scheint auf mich
schließlich nicht gut zu sprechen zu sein - und ob eine aufgefrischte
ärztliche Bestätigung meines sensiblen Gesundheitszustands Ihre Motivierung
meiner journalistischen Tätigkeit beeinflussen würde.

Sollte in einem Gespräch von Ihrer Seite noch weiteres erörtert werden, sind
konkrete Angaben, wie zuletzt mitgeteilt, im Vorfeld erbeten.

Mit freundlichen Grüßen

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28. Februar 2018 um 16:25
Hallo Herr xxx,

was es zu berichten gibt:

a) Auf Einladung des Sozialpädagogischen Dienstes habe ich einen
Termin im Januar wahrgenommen. Das Gespräch war freundlich, das
Ergebnis leider nicht zielführend. Keines meiner akuten Probleme ließ
sich in eine hilfreiche Richtung lenken. Mir wurde der
Tätigkeitsbereich des SPD als 'beschränkt auf Beraten und Vermitteln'
erklärt. Alles darüber Hinausgehende hätte ich auf eigene Kosten zu
tragen, da mein Selbstbehalt 1000 € p.a. beträgt.

b) Worin ich bei Ihnen endgültig auf Kurs gesetzt wurde - von Ihnen
freundlich, von Ihrer Vorgesetzten nicht -, habe ich konsequent zu
meinen Mitteilungen aufgenommen. Im Zweiwochentakt befrage ich das
Bundesgesundheitsministerium zu drogenpolitischen Angelegenheiten.
Wenn auch nicht unerwartet, wird mir dieser (zweitrangige)
Berufswunsch bisher auch nicht gewährt.

c) Vielleicht möchten Sie Ihr Glück versuchen, nach den Ursachen der
Flecken (s. Bild) auf meinem Zahn zu forschen, die ich zwei Tage nach
der ersten Sitzung für ein Inlay festgehalten habe. Mein Ergebnis
bisher: Entweder erhalte ich keine Antwort oder zweifelhafte
Antworten, die sich zusammengenommen widersprechen. Interessanterweise
besteht die Polizei darauf sich rauszuhalten. Da kann der Zahn nach
der Behandlung grün anlaufen - oder vermutlich zu Staub zerbröseln.
Die Ungereimtheiten, Abweisungen und Einflussnahmen sind inzwischen zu
offensichtlich und ausufernd geworden, aber auch Früheres bis hin zu
eindeutigem Vorwissen über meinen Behandlungswunsch geht hiermit
d'accord.

d) Den Rentenantrag habe ich bisher nicht eingereicht, weil mir an der
Beratungsstelle in meiner Nähe kein Antrag ausgehändigt wurde. Man
begründete das darin, dass ich am Ende finanziell schlechter dastünde.
Ist das korrekt? Das würde mich nicht ausschließen lassen können, erst
verkrüppelt und dann billigst abgeschoben zu werden - was ich nicht
gutheißen würde.

Die Ereignisse und Beschwerden der letzten Monate haben mich nun im
Religiösen bestärkt. Was das ergibt, wird in meinem nächsten Artikel
zu lesen sein. "Trachtet zuerst nach dem Reich Gottes und nach seiner
Gerechtigkeit." Tue ich das nicht schon eine Weile?

Und zu guter Letzt: Falls es ein Interesse gibt, die Zahnangelegenheit
in eine erträglichere Richtung zu weisen, würde ich um Weiterleitung
bitten - sowie um Vorschlag bis Freitag Mittag. Im Übrigen habe ich
mir freigestellt, mich aufgrund der erleideten Erfahrungen und der
Ungewissheit über meinen Gesundheitszustand bedarfsweise mit Cannabis
zu therapieren. Meine über Monate andauernde Abstinenz war durch die
medizinische Begutachtung nachgewiesen, eine Wiederaufnahme nicht
unbedingt vorgesehen.

Freundliche Grüße
+Foto 17-Sprenkel
 
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20. August 2018 um 17:54
Sehr geehrter Herr xxx,

bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung, meine Situation ist,
wie Sie wissen, keine bequeme.

Den Rentenantrag habe ich besorgt, und ich teile auch die
Einschätzung, dass eine Frühverrentnung in meinem Fall nicht
unangebracht ist. Vielleicht ist es Ihnen aber möglich, bevor ich den
Antrag einreiche, mir zwei Fragen zu beantworten?

1. Sehen Sie einen Nachteil im Rentnerstatus für weiteres
journalistisches Interesse, bzw. erkennen Sie einen Vorteil im
Arbeitslosenstatus für drogenpolitisches Gehör? Ich bin da überfragt,
finde aber den Ansatz nicht allzu abwegig, für Berufsvielfalt, wie in
meinem Vereinbarungsvorschlag vom 7.8.2017 genannt, im Namen des
Jobcenters resp. des BMAS aufzutreten.

2. Würden Sie mir dazu raten, meine Zahnbehandlungserfahrungen
schriftlich bei der Polizei anzuzeigen? Mein Engagement, Licht ins
Dunkel zu bringen, hat sich mit folgenden Bemühungen bis dato
ausgelaugt: 3 negativ beschiedene (mündliche) Anfragen bei der
Polizei, die erste auf meine Situation bezogen, die anderen auf
allgemeines Vorgehen zur Klärung selbst der absurdesten Erscheinungen
nach Zahnbehandlungen (man sei nie ein geeigneter Ansprechpartner); 4
Anfragen bei der Zahnärztekammer (2 per E-Mail, 2 telefonisch), ohne
Stellungnahme geblieben; eine wissenschaftlich unbefriedigende
Auskunft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, dass es sich um einen
"Zufallsmoment" handelt; eine bekannte Anwältin und ihr Chef bewerten
die Erscheinungen als strafrechtlich irrelevant, ohne zu wissen, was
es ist; 3 weitere Anfragen (Abdruckhersteller, zwei meiner Ärzte)
blieben unbeantwortet; der sozialpädagogische Dienst zeigte sich
ratlos.

Für mich ergibt sich daraus folgende Situation: Solange die
Zahn-Angelegenheit nicht lehrbuchgültig oder als Unrecht geklärt ist,
solange kann ich nicht ausschließen bzw. muss ich einbeziehen, mit
Schadstoffen wie biologischem Schmutz behandelt worden zu sein in der
Absicht eines unheilvollen Zwecks. Und ich möchte es Ihnen und andern
Haltern einer Akte über mich nicht vorenthalten, dass ich ohne Klärung
der Umstände für den oder ab dem letzten Winter entschieden habe,
ärztliche oder zahnärztliche Eingriffe auszusetzen, und demgemäß den
Wert meiner Krankenversicherung einstufe. Über Beschwerde-Umfang und
ihren Umgang, psychisch wie praktisch, bin ich nicht geneigt, Auskunft
zu geben.

Wie ich sonst die Situation handhabe, finden Sie auf meinem Blog. Dort
können Sie auch mein ignoriertes journalistisches Bemühen von November
2017 bis März 2018 und die Angemessenheit der Anfragen begutachten.


Mit freundlichen Grüßen

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30. Dezember 2018 um 21:30
Sehr geehrter Herr xxx,

zu dem Schreiben des Jobcenters vom 13.12. habe ich Folgendes mitzuteilen:
 - meine selbständige Tätigkeit beende ich wie angegeben zum
Jahresabschluss, die Anlage EKS für 2019 nachzureichen, scheint mir
keinen Zweck zu erfüllen
 - meine Situation hat sich im September geändert, insofern zöge ich
es vor, keinen Rentenantrag einzureichen

Nichtsdestotrotz bin ich dabei, meine Bindung zum Jobcenter im
nächsten Halbjahr zu lösen. Wie ich mir diesen Prozess vorstelle, ist
auf meinem Blog, umgezogen nach drogen-balance.blogspot.de, am Schluss
des letzten Abschnitts (ZF8.html) vom aktuellen Aufsatz ausgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

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